Legal Ausreisende sind Personen, die den Iran mit einem gültigen Reisepass verlassen haben, denen jedoch vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ihr Reisepass abhanden gekommen ist.
Hinweis: Personen, denen der Reisepass in Deutschland abhanden gekommen ist, sehen bitte in Rubrik verlorene oder gestohlene Reisepässe (siehe 02.06).
Erforderliche Unterlagen:
-Persönliches Erscheinen des Antragstellers
-Ein ausführlicher Bericht über den Verlust des Reisepasses mit folgenden Angaben:
1)Datum des Verlustes
2)Datum der letzten legalen Ausreise aus dem Iran
3)Art und Gründe des Erhalts des Aufenthalts im Ausland
4)Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis 1x
-Falls vorhanden, Fotokopie des verlorenen Reisepasses 1x
-Originalkennkarte und gut lesbare Fotokopien aller Seiten der Kennkarte 3x. Personen über 15 Jahre haben eine Kennkarte, die mit einem Lichtbild versehen ist, vorzulegen
-Fotokopien aller Seiten des ausländischen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltserlaubnis, Personalausweis, Flüchtlingspass, etc.) 2x
-Fotokopien beider Seiten des iranischen Nationalpasses 1x
Hinweis: Falls Sie ihren Nationalpass (Kart-e Melli) noch nicht beantragt haben, bitten wir um Einreichung Ihrer Unterlagen (siehe Rubrik Kennkarte/Nationalpass) zwecks Ausstellung des Nationalpasses
-Neue Passbilder mit hellem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Brille (Passbilder von Frauen über 7 Jahren mit Kopfbedeckung) 6x, Größe 3x4 cm
-Ausgefülltes Formular # 2, 2x (Inhaber der ausländischen Staatsangehörigkeit oder eines Flüchtlingspasses bitte 4 Formulare ausfüllen)
-Ausgefülltes Formular # 3, 1x (für Inhaber der ausländischen Staatsangehörigkeit)
-Ausgefülltes Formular # 4, 1x (für Inhaber eines Flüchtlingspasses)
-Quittung der Überweisung der Gebühren (Ausstellung des Reisepasses und der Änderung des Aufenthaltsortes vom Iran nach Deutschland) auf das Konto des iranischen Generalkonsulats in München
-Original und Fotokopie des Ausweises über Beendigung des Wehrdienstes oder der Ausmusterung
-Personen über 18 Jahre, die ihren Wehrdienst noch nicht absolviert haben oder nicht ausgemustert sind (gemeint sind Wehrdienstpflichtige, die vor dem 20.03.2004 den Iran verlassen haben), füllen bitte anstatt des Formulars # 6 das Formular # 7, Ausreisestempel für Wehrdienstpflichtige, aus; 1x Passbild; Überweisung der Gebühren für die Anfrage im Iran und den Ausreisestempel der Wehrdienstpflichtige auf das Konto des iranischen Generalkonsulats in München
-Schriftliche Genehmigung des Ehemannes; schriftliche Genehmigung des Vaters für Kinder unter 18 Jahre (Formular # 5)
Erforderliche Unterlagen für die Eintragung von Begleitpersonen im Reisepass:
-Ausgefülltes Formular # 5, 1x
-Originalkennkarte und Fotokopien aller Seiten der Kennkarte 1x
-Fotokopien beider Seiten des Personalausweises 1x
-Neue Passbilder mit hellem Hintergrund 2x, Größe 4x3 cm
-Quittung der Überweisung/Einzahlung der Gebühren auf das Konto des iranischen Generalkonsulats in München (für jede Begleitperson, die im Reisepass eingetragen werden soll, muss eine eigene Quittung vorliegen
Hinweis:
Für die postalische Rücksendung der Unterlagen per „Einwurf-Einschreiben“ ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag mit Anschrift des Empfängers erforderlich
Wichtige Hinweise:
1)Unvollständige oder nicht unterzeichnete Unterlagen werden unbearbeitet wieder zurückgeschickt.
2)Kopien solcher Dokumente wie der Kennkarte, Beendigung des Wehrdienstes oder Ausmusterung werden dann angenommen, wenn sie uns direkt vom Außenministerium in Teheran oder den Außenstellen des Außenministeriums in den Städten Shiraz, Tabriz oder Mashhad zugefaxt werden.
3)Nachträgliche Eintragung der Begleiter in den neuen Reisepässen ist nicht möglich.
4)Ist der Antragsteller im Besitz von zwei Staatsangehörigkeiten, so muss dies in das Formular Nr. 3 (Beibehaltung der iranischen Staatsangehörigkeit) eingetragen werden. Fotokopien beider Staatsangehörigkeitsdokumente sind ebenfalls erforderlich.
5)Hat der Antragsteller seine ausländische Staatsangehörigkeit aufgrund seines Asylantenstatuses erhalten, so hat er beide Formulare Nr. 3 und 4 auszufüllen.
6)Sämtliche Formulare erfordern die Unterschrift des Vaters oder des gesetzlichen Vormunds, wenn der Antragsteller unter 18 Jahren ist.
7)Ist der Ehemann der Antragstellerin, die ihren Wohnsitz ändern will, verstorben, so ist die Vorlage der Originalsterbeurkunde oder die Originalkennkarte mit der Eintragung des Todes erforderlich.
8)Wünscht sich eine geschiedene Frau die Änderung des Wohnsitzes, so ist die Vorlage der Scheidungsurkunde oder der Kennkarte mit der entsprechenden Eintragung der Scheidung erforderlich. Die Änderung des Wohnsitzes und die Ausreisegenehmigung der Kinder unter 18 Jahren erfordert entweder die offizielle Genehmigung des Vaters oder den Gerichtsbeschluss eines zuständigen iranischen Gerichts.
9)Iranische Staatsbürgerinnen, die mit einem ausländischen Ehemann verheiratet sind und ihren Wohnsitz ändern wollen, benötigen keine Genehmigung des Ehemannes