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ÄNGSTE, sind nichts anderes, als PHANTASIEN des Nicht-Erleuchteten.               Unser Kopf ist RUND; damit das DENKEN die RICHTUNG WECHSELN kann. (Francis Picabai)               GENIALE Menschen sind selten ORDENDLICH, ordendliche SELTEN genial. (Albert Einstein)               In DIR muß BRENNEN, was du in ANDEREN ENTZÜNDEN willst. (Aurelius Augustus)               Wenn man auf seinen KÖRPER achtet, geht es auch dem KOPF besser. (Jil Sander)               Die Naturwissenschaft OHNE Religion ist LAHM, die Religion OHNE Naturwissenschaft BLIND. (Albert Einstein)               Es ist NIE zu SPÄT, das zu WERDEN, was man hätte sein KÖNNEN. (George Eliot)               Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden               Die Wissenschaft von heute ist der Irrtum von morgen. (von Jakob Johann Baron von Uexküll)               
02.01 Erneuerung

Gemäß den Vorschriften zur Erneuerung von Reisepässen, haben Inhaber von Reisepässen, deren Gültigkeitsdauer weniger als 6 Monate beträgt, diese erneuern zu lassen, oder, wenn möglich, zu verlängern.

Antragsteller, die zum ersten Mal einen Reisepass beantragen, oder deren Pässe im Iran ausgestellt wurden, müssen persönlich im iranischen Generalkonsulat in München erscheinen.

Wurde der „alte“ Reisepass in einer iranischen Landesvertretung in Deutschland ausgestellt, so ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers nicht erforderlich. Die Unterlagen können per Post eingereicht werden. Die Vorlage des Nationalpasses (Kart-e Melli) und einer Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

- Vorlage des „alten“ Reisepasses

- Fotokopien der Seiten 1-9 und der Seite mit dem Stempel der letzten Ausreise (Datum) aus dem Iran 1x

- Originalkennkarte und gut lesbare Fotokopien aller Seiten der Kennkarte 2x. Personen über 15 Jahre haben eine Kennkarte, die mit einem Lichtbild versehen ist, vorzulegen.

- Gut lesbare Fotokopien beider Seiten des gültigen deutschen Personalausweises (wenn vorhanden), der Aufenthaltsbescheinigung oder des Flüchtlingspasses 2x

- Fotokopien beider Seiten des iranischen Nationalpasses 1x

Hinweis: Falls Sie ihren Nationalpass (Kart-e Melli) noch nicht beantragt haben, bitten wir um Einreichung Ihrer Unterlagen (siehe Rubrik Kennkarte/Nationalpass) zwecks Ausstellung eines Nationalpasses

- Neue Passbilder mit hellem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Brille (Passbilder von Frauen über 7 Jahre mit Kopfbedeckung) 4x, Größe 6x4 cm

- Ausgefülltes Formular # 2, 1x (Inhaber einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder eines Flüchtlingspasses, bitte 3 Formulare ausfüllen)

- Ausgefülltes Formular # 3, 2x (für Inhaber einer ausländischen Staatsangehörigkeit)

- Ausgefülltes Formular # 4, 1x (für Inhaber eines Flüchtlingspasses)

- Quittung der Überweisung/Einzahlung der anfallenden Gebühren auf das Konto des iranischen Generalkonsulats in München (siehe Gebührentabelle)

Hinweis: Falls Deutschland als Wohnort im alten Reisepass eingetragen ist, so ist weder die zusätliche Gebühr zum Wechseln des Wohnorts im neuen Reusepass hierfür zu entrichten, noch das Formular # 5 erforderlich

- Original und Fotokopie des Ausweises über Beendigung des Wehrdienstes oder der Befreiung bzw. Ausmusterung 1x

- Personen über 18 Jahre, die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben oder nicht ausgemustert sind (gemeint sind Wehrdienstpflichtige, die vor dem 20.03.2004 den Iran verlassen haben), füllen bitte anstatt des Formulars # 6 das Formular # 7, Ausreisestempel für Wehrdienstpflichtige, aus; 1x Passbild; ferner Überweisung der Gebühren für eine Anfrage im Iran und den Ausreisestempel des Wehrdienstpflichtigen auf das Konto des iranischen Generalkonsulats in München (siehe Gebührentabelle)

- Schriftliche Genehmigung des Ehemannes bzw. des Vaters für Kinder unter 18 Jahre (Formular # 5); die Genehmigung muss im Falle der Anwesenheit des Ehemannes oder Vaters, durch die Konsularabteilung (kostenlos) und im Falle der Übersendung auf dem Postweg, durch die Konsularabteilung beglaubigt werden

Erforderliche Unterlagen für die Eintragung von Begleitpersonen im Reisepass:

- Ausgefülltes Formular # 5, 1x

- Originalkennkarte und Fotokopien aller Seiten der Kennkarte 1x

- Fotokopien beider Seiten des Personalausweises 1x

- Neue Passbilder mit hellem Hintergrund 2x, Größe 4x3 cm

- Quittung der Überweisung/Einzahlung der Gebühren auf das Konto des iranischen Generalkonsulats in München (für jede Begleitperson, die im Reisepass eingetragen werden soll, muss eine eigene Quittung vorliegen

Hinweis:

Für die postalische Rücksendung der Unterlagen per „Einschreiben“ ist ein ausreichend frankierter (4 Euro) Briefumschlag mit Anschrift des Empfängers erforderlich.

Wichtige Hinweise:

1) Unvollständige oder nicht unterzeichnete Unterlagen werden unbearbeitet wieder zurückgeschickt

2) Fotokopien von Dokumenten, wie Kennkarte, Beendigung des Wehrdienstes oder der Ausmusterung werden nur dann anerkannt, wenn sie vom Außenministerium in Teheran oder den Außenstellen des Ministeriums in den Städten Shiraz, Tabriz oder Mashhad dem Generalkonsulat in München direkt zugefaxt werden

3) Nachträgliche Eintragung von Begleitpersonen in Reisepässe ist nicht möglich

4) Die Erneuerung der Reisepässe von Studenten mit Förderung erfolgt kostenlos

5) Ist der Antragsteller im Besitz von zwei Staatsangehörigkeiten, so muss dies in das Formular # 3 (Beibehaltung der iranischen Staatsangehörigkeit) eingetragen werden. Fotokopien beider Staatsangehörigkeitsdokumente sind erforderlich und beizufügen

6) Hat der Antragsteller seine ausländische Staatsangehörigkeit aufgrund seines Asylantenstatus erhalten, so hat er beide Formulare # 3 und # 4 auszufüllen

7) Sämtliche Formulare erfordern die Unterschrift des Vaters oder des gesetzlichen Vormunds, wenn der Antragsteller unter 18 Jahre ist

8) Iranische Staatsbürgerinnen, die mit einem ausländischen Ehemann verheiratet sind und ihren Wohnsitz ändern wollen, benötigen keine Genehmigung des Ehemannes

9) Ist der Ehemann der Antragstellerin, die ihren Wohnsitz ändern will, verstorben, so ist die Vorlage der Originalsterbeurkunde oder die Originalkennkarte des Ehemannes mit der Eintragung des Todes erforderlich

10) Wünscht eine geschiedene Frau die Änderung des Wohnsitzes, so ist die Vorlage der Scheidungsurkunde oder der Kennkarte mit der entsprechenden Eintragung der Scheidung erforderlich. Die Änderung des Wohnsitzes und die Ausreisegenehmigung der Kinder unter 18 Jahre erfordert entweder die offizielle Genehmigung des Vaters oder den Gerichtsbeschluss eines zuständigen iranischen Gerichts

 



date : 2011/09/22






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